Unsere Leistungen für Sie

Behandlungspflege

Grundpflege

Häusliche Betreuung

Hauswirtschaftliche Hilfe

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Behandlungspflege

Unsere Pflegekräfte führen selbstverständlich alle medizinischen Tätigkeiten durch, die vom Arzt verordnet wurden.

Die Behandlungspflege ist die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch ausgebildete Pflegekräfte.
Dies beinhaltet z.B. die Medikamentengabe, die Wundversorgung oder die Blutzuckermessung. Unsere Pflegekräfte führen diese medizinischen Maßnahmen durch, wenn diese Ihnen von einem Arzt verordnet wurden. Dies kann z.B. ein Haus- oder Facharzt sein, von welchem Sie in der Praxis oder im Krankenhaus behandelt wurden.

Wenn Sie zum Beispiel im Krankenhaus waren und im Anschluss aufgrund von einer Operation nicht in der Lage sind, für den regelmäßigen Verbandswechsel zum Arzt zu gehen, weil Sie in Ihrer Bewegung so stark eingeschränkt sind, erhalten Sie eine Verordnung für den Verbandswechsel in Ihrer Häuslichkeit. Oder wenn Sie dauerhaft pflegebedürftig sind übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst die Versorgung und kommen gern zu Ihnen nach Hause.

  • Blutzuckermessung
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Medikamenten
  • Portversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen
  • Wundversorgung
  • Insulinspritzen
  • Antithrombosespritzen
  • Blutdruckmessung
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalationen
  • Reinigung/ Versorgung von Kathetern
  • Reinigung/ Versorgung künstlicher Ausgänge
  • Stomaversorgung
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Einläufe

Grundpflege

Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht.

Denn dann kommen wir als ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen. Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Diese Leistungen der Grundpflege werden normalerweise von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen durchgeführt, in unserem Konzept wird auch diese Leistung von examinierten Pflegekräfte übernommen, so dass Grund- und Behandlungspflege von einer Fachkraft und somit einer Bezugsperson für Sie, übernommen werden.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden 
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen
  • Prophylaxe-Maßnahmen
  • Prävention von Lungenentzündung
  • Prävention von Dekubitusgeschwüren
  • Prävention von Thrombose
  • Prävention von Verstopfungen
  • Positions- und Bewegungsunterstützung
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten

Häusliche Betreuung

Mehr als nur ein Pflegedienst. Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung und sozialen Anschluss.

Damit Sie sich nicht nur gut gepflegt fühlen, bieten wir Ihnen auch die Begleitung und Betreuung für persönliche Hobbys und Freizeitaktivitäten an. Diese Leistung kann über den sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden.

Ein Betrag von 125 Euro kann im Monat beansprucht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird, um zum Beispiel pflegende Angehörige zu entlasten, die ambulante Pflege zu ergänzen, um die aktive Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken und zu wahren. Diese Leistung bieten wir Ihnen an. Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 steht der Betreuungs- und Entlastungsbetrag zu, wenn sie in ihrer Häuslichkeit versorgt werden.

  • Blutzuckermessung
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Medikamenten
  • Portversorgung
  • Geistige Anregungen
  • Gemeinsamer Zeitvertreib

Hauswirtschaftliche Hilfe

Natürlich helfen wir Ihnen auch im Haushalt. Damit Sie sich in Ihrem zu Hause weiterhin rundum wohl fühlen können.

Die hauswirtschaftliche Hilfe umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.

  • Hobbys beibehalten
  • Ausflüge & Spaziergänge
  • Besuch von Freunden
  • Gemeinsame Besorgungen
  • Entsorgung von Müll
  • Wäschewechsel/ Reinigung

Unsere Pflegekräfte

Unsere Pflegekräfte erhalten alle eine individuelle Einarbeitung und oft noch weitere Zusatzqualifikationen. Nur die besten 3% aller Bewerbungen bestehen unser sorgfältiges Auswahlverfahren.

Individuelle Einarbeitung

Polizeiliches Führungszeugnis

Persönlichkeitstest

Ärztliche Gesundheitsprüfung

Prüfung des Fachwissens

Einhaltung neuster Pflegestandards

Die beste Pflege für zuhause

Alles aus einer Hand. Unsere Pflegekräfte sind voll und ganz für Sie da. Wir bieten Ihnen häusliche Pflege nach SGB XI, welche die Grundpflege, Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten umfasst. Die Behandlungspflege, d.h. medizinische Leistungen, die nach SGB V einer ärztlichen Verordnung bedürfen, decken wir ebenfalls ab!

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  • Kostenlose Beratung
  • Grund- & Behandlungspflege
  • Hochqualifizierte Pflegekräfte